Das Ergebnis

Die neuen Baurechtsverträge haben eine Laufzeit von 60 Jahren.

 

Der Baurechtszins beträgt ab 1.1.2013 generell € 8,38 pro m² Grundstücksfläche (auf die gesamte Siedlung bezogen) und Jahr. Das ergibt, je nach Verhältnis von Grundstücksfläche zu Nutzfläche, einen Vorschreibungsbetrag der für unsere Genossenschaft je nach Objekt zwischen € 3,03 und € 3,57 pro m² Nutzfläche und Monat liegt.

 

Aus sozialen Überlegungen, vor allem aus Rücksicht auf die Bezieher kleiner Einkommen unter den derzeitigen Nutzungsberechtigten, die ja, falls sie sich den neuen Baurechtszins nicht leisten könnten, ausziehen müssten, hat die Stadt Wien einen Nachlass für Jene gewährt, die am 1.1.2013 ein aufrechtes Nutzungsverhältnis haben, welches bereits am 31.12.2012 bestanden hat, die sogenannten „Altmieter".

 

Altmieter erhalten auf den vereinbarten Baurechtszins einen Nachlass von 2/3, d.h. für sie verringert sich der Baurechtszins auf € 2,80 pro m² Grundstücksfläche und Jahr, die Erhöhung des monatlichen Vorschreibungsbetrages für den Baurechtszins reduziert sich dem entsprechend ebenfalls um zwei Drittel auf € 1,01 bis € 1,20 je m² Nutzfläche und Monat.

Die Wertbeständigkeit des oben genannten Baurechtszinses ist nach dem Verbraucherpreisindex 2010 oder einen an seine Stelle tretenden Index gesichert.

 

Die Bindung des Baurechtszinses an den Verbraucherpreisindex berücksichtigt lediglich die Veränderung des Geldwertes, nicht jedoch die Veränderung der Grundstückspreise. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich auch während der 60-jährigen Laufzeit der neuen Baurechtsverträge die Grundstückspreise entsprechend erhöhen werden. Die neuen Baurechtsverträge bieten aber aus heutiger Sicht in den nächsten 60 Jahren keine Möglichkeit, das Entgelt an diese Gegebenheit anzupassen. Aus diesem Grund ist die Baurechtsgeberin daran interessiert, den Nachlass für Altmieter nicht auf die nächste Generation zu übertragen.