In den vergangenen Jahren kam es bei den meisten der betroffenen Siedlungen zu Veränderungen in den Flächen. Dabei geht es um Zu- und Abschreibungen von Flächen die im Zuge von Baumaßnahmen einzelner Siedler notwendig wurden.
Um den neuen Baurechtszins in der korrekten Höhe vorschreiben zu können werden diese Siedlungen deshalb vermessen. Insgesamt erwarten wir aus dieser Maßnahme keine wesentlichen Veränderungen der Grundstücksflächen.
Sobald das erledigt ist und die aktuellen Flächen fest stehen, werden die neuen Verträge noch im Jahr 2012 ausgefertigt und unterschrieben.